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Corporate Governance
 

Die nachstehenden Ausführungen beinhalten die für die Vetropack-Gruppe wesentlichen Informationen gemäss der Richtlinie zur Corporate Governance der SWX Swiss Exchange vom 1. Juli 2002 bzw. 1. Januar 2007.

Operative Konzernstruktur
Siehe Details

Konzerngesellschaften Beteiligungen und Beteiligungsquoten
Siehe Details

Kapitalstruktur und Aktionariat
Siehe Darstellung des Aktienkapitals. Die Vetropack Holding AG emittiert keine Optionen auf Beteiligungsrechte.

Dividendenberechtigung
Die Namen- und Inhaberaktien sind dividendenberechtigt.

Bedeutende Aktionäre Aktienanteil über 3%
Das Aktienkapital blieb seit 1997 unverändert. Es setzt sich wie folgt zusammen:

 

Zwischen den Aktionären der Cornaz AG-Holding besteht ein Aktionärsvertrag. Ein weiterer Aktionärsvertrag besteht zwischen der Cornaz AG-Holding und den oben aufgeführten sowie zwei weiteren Aktionären. Die Kernelemente beider Verträge sind die folgenden:

  • Einheitliche Ausübung der Stimmrechte an der Generalversammlung
  • Gegenseitige Andienungspflicht der Aktien bei Verkauf


Verwaltungsrat (VR)

 

Grundsätze des Wahlverfahrens der VR-Mitglieder und der Amtszeit:

Die Mitglieder des VR werden von der Generalversammlung (GV) für eine Periode von 3 Jahren gewählt. Der VR konstituiert sich selbst und wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, den Vizepräsidenten und einen oder mehrere Delegierte. Ferner wählt er einen Sekretär, welcher dem VR nicht angehören muss.

Aufgaben des VR
Der VR nimmt seine Aufgaben gemäss OR 716a Ziff. 1 bis 5 wahr.
Der VR-Präsident hat zusätzlich folgende Hauptaufgaben:

  • Vorbereiten und Erstellen der Einladung zur GV zusammen mit dem CEO.
  • Festlegen der Traktandenliste für die Sitzungen des VR, Veranlassen der Einladung und der entsprechenden Unterlagen und Dokumentationen zusammen mit dem CEO.
  • Leiten der GV und der VR-Sitzungen.
  • Überwachen der Ausführung der Beschlüsse von GV und VR.
  • In dringenden Fällen kann der VR-Präsident Geschäfte, die in die Kompetenz des VR fallen, durch Präsidialentscheid erledigen. Die Mitglieder des VR werden ohne Verzug schriftlich informiert.   

Kompetenzregelung zwischen VR und GL (Gruppenleitung)
Die Aufgaben, welche sich der VR nicht gemäss OR 716a Ziff. 1 bis 5 vorbehalten hat, werden an die GL delegiert. Das heisst, dass die GL im Rahmen der vom VR erlassenen Leitlinien frei handeln kann, aber auch voll verantwortlich ist für die operative Führung der Gruppe.

Arbeitsweise
Der VR bildet keine Ausschüsse. Der VR übt seine Oberaufsicht und Kontrolle so aus,dass er jährlich an vier ordentlichen Sitzungen schriftliche und mündliche Berichte der GL entgegennimmt, sich berät und über allfällige Anträge entscheidet. Gegebenenfalls werden ausserordentliche VR-Sitzungen abgehalten. Die übliche Sitzungsdauer beträgt in der Regel mindestens 4 Stunden. Jährlich wird im August eine zweitägige Strategietagung durchgeführt. In der März-Sitzung wird der Revisionsleiter zur Auskunftserteilung über die Durchführung und das Ergebnis der Revision eingeladen. Zusätzlich werden jährlich mindestens 9 Sitzungen im Kreise des Verwaltungsratspräsidenten, des CEO und des CFO abgehalten. An diesen Sitzungen werden operative Themen, die Vorbereitung für die ordentlichen Sitzungen und Berichte der Internen Revision diskutiert. Der VR wird regelmässig mit schriftlichen Monats- und Quartalsberichten, dem Semester und Jahresbericht sowie durch das Planungsdossier auf Firmen- und Gruppenstufe (3-Jahres-Planung) über die wirtschaftliche Lage und die Planung der Gruppe informiert. Zusätzlich genehmigt der VR die Auftragserteilung an eine externe Firma zur Unterstützung der Internen Revision der Gruppe. Die Interne Revision ist nach Fachgebieten geordnet und umfasst alle Glasgesellschaften. Der VR beauftragt die GL mit der Umsetzung von Massnahmen und kontrolliert deren Implementierung mit einem periodischen Bericht über die Interne Revision.


Mitglieder

 

Erneuerungswahlen fanden an der ordentlichen GV 2006 für die Geschäftsjahre 2006–2008 statt.

Es bestehen keine gegenseitigen Einsitznahmen im Verwaltungsrat der Vetropack Holding AG und einer anderen kotierten Gesellschaft, und es bestehen auch keine geschäftlichen Beziehungen zwischen den VR-Mitgliedern und der Vetropack Holding AG. Vier Mitglieder des Verwaltungsrats (Claude R. Cornaz, Werner Degen, Jean-Philippe Rochat und Hans R. Rüegg) sind auch Verwaltungsräte in anderen kotierten Gesellschaften wie auf den Seiten 65 bis 67 dieses Geschäftsberichtes aufgeführt.


Gruppenleitung (GL)


Entschädigungen, Beteiligungen, Darlehen

Inhalt und Festsetzungsverfahren

Die Mitglieder des VR beziehen eine Entschädigung, welche vom Gesamt-VR festgelegt wird. Es werden nur Geldleistungen getätigt. Es bestehen keine Aktien- und Optionspläne. Die Entschädigungen für die Mitglieder der GL werden vom VR-Präsidenten festgelegt. Sie enthalten neben einer der Verantwortung entsprechenden Grundentschädigung eine variable leistungs- und erfolgsabhängige Komponente, die auf den Ertragszahlen des Geschäftsbereichs und/oder der Gruppe basiert. Es wird keine Entschädigung in Form von Aktien oder Optionen getätigt und es bestehen auch keine Darlehen.

Entschädigungen an Organmitglieder
Die Details zu den Entschädigungen und zur Offenlegung gemäss OR 663b und 663c sind im Geschäftsbericht 2007 auf Seite 56 und 57 zu finden.


Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Stimmrechte, Stimmrechtsbeschränkung und Vertretung
Jede Namen- oder Inhaberaktie hat je ein Stimmrecht. Die Inhaberaktien haben keine Vertretungsbeschränkung. Namenaktien können nur von anderen Namenaktionären (natürliche oder juristische) vertreten werden.

Statutarische Quoren
In den Statuten der Vetropack Holding AG sind nur die gesetzlichen Bestimmungen gemäss
OR Art. 703 und 704 verankert.

Einberufung der GV
Die Einladung erfolgt mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag. Mit der Einladung werden den Aktionären die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des VR und der Aktionäre bekannt gegeben, welche die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangt haben. Ausserordentliche Generalversammlungen werden je nach Bedürfnis und gemäss den im Gesetz verankerten Fällen einberufen. Aktionäre, die mindestens den zehnten Teil des Aktienkapitales vertreten, können unter schriftlicher Angabe der Anträge an den VR jederzeit die Einberufung verlangen.

Traktandierungsbegehren
Aktionäre, die Aktien im Nennwert von 1 000 000 Franken vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Traktandierungsbegehren müssen mindestens 40 Tage vor der GV schriftlich an den VR-Präsidenten gestellt werden.

Übertragungsbestimmungen
Für die Namen- und Inhaberaktien bestehen keine Eigentums- oder Übertragungsbeschränkungen. Übertragungen von Namenaktien müssen dem Aktionärsbüro der Vetropack Holding AG gemeldet werden.

Eintragung ins Aktienbuch
Der Eintrag muss spätestens 20 Tage vor der GV erfolgt sein, damit das Stimmrecht ausgeübt werden kann.

Angebotspflicht und Kontrollwechselklauseln
Es besteht keine statutarische Regelung betreffend «opting-out» beziehungsweise «opting-up». Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln zugunsten von Mitgliedern des VR und der GL.

Revisionsstelle

Mandat
Ernst & Young AG ist seit 1995 Revisionsstelle und Konzernprüfer der Vetropack Holding AG. Der leitende Revisor ist seit 2006 für das Revisionsmandat verantwortlich. Der leitende Revisor wird periodisch alle 7 Jahre gewechselt.

Honorare
Ernst & Young AG stellte der Vetropack-Gruppe im Berichtsjahr CHF 0,35 Mio. in Rechnung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Einzelabschlüsse sowie der Konzernrechnung. Ein Teil der Konzerngesellschaften wird durch andere Wirtschaftsprüfer geprüft. Zusätzlich stellte Ernst & Young AG der Vetropack-Gruppe CHF 0,58 Mio. in Rechnung für Dienstleistungen in den Bereichen Steuerberatung, Sorgfaltsprüfungen sowie anderen Beratungsdienstleistungen.

Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision
Der Gesamt-VR wird in der ordentlichen März-Sitzung in schriftlicher (Bericht der Revisionsstelle, Bericht des Konzernprüfers, Management Letter, Erläuterungsbericht) wie auch in verbaler Form (Mandatsleiter ist bei der März-VR-Sitzung anwesend) über die Revisionsergebnisse informiert. Die Revisionsschwerpunkte und -ergebnisse der Tochtergesellschaften werden zusätzlich mit den Revisoren vor Ort in den ordentlichen Organsitzungen der jeweiligen Tochtergesellschaften besprochen. Bei diesen Sitzungen ist ein Mitglied des VR präsent. Der VR beurteilt jährlich die Leistung, Entschädigung und die Unabhängigkeit der Revisionsstelle und des Konzernprüfers.

Informationspolitik

Die Vetropack Holding AG informiert mit folgenden Mitteln:
Geschäftsbericht, Bilanz-Pressekonferenz, Generalversammlung, Semesterbericht und über diese Website.



 
 
29.08.2008
Vetropack: Weiterhin auf Wachstumskurs
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